Verpflichtungserklärungen / Bürgschaften für Flüchtlinge

Es ist schon erstaunlich, was im Rahmen der so genannten Flüchtlingskrise so jetzt noch alles ans Tageslicht der Allgemeinheit gelangt und so sah sich das Erdwesen heute sogar genötigt eine Tageszeitung zu erwerben.

Es war beispielsweise möglich, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, um Verwandten aus bedrohten Gebieten die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtete sich der Unterschriftengeber für den Unterhalte (in Niedersachsen sogar ohne Kostenübernahme der Kosten für Krankenkasse und Pflegeleistungen) der einreisenden Verwandten aufzukommen. Vor Sommer 2016 unterschrieben gewährte der Bürge diese Verpflichtung für drei Jahre, nach dem Sommer 2016 unterschrieben für fünf Jahre. Mit anderen Worten: Der Staat braucht keine eigenen Sozialmittel aufzubringen, um für den Unterhalt der Einreisenden Personen zu sorgen, so lange diese kein eigenes Einkommen haben. Dies entlastet „den Steuerzahler“ und führt auch noch zu einem durchweg postiven Image, da hier jemand eben für sich selbst sorgen will, was schließlich den Normalfall in unserer Gesellschaft darstellt.

Aus irgendeinem Grund, welchen das Erdwesen allerdigns nicht nachvollziehen kann, gingen die die Unterschrift leistenden wohl davon aus, dass diese Verpflichtung erlischt, sobald die Verwandten nach der Antragstellung als Flüchtlinge tatsächlich anerkannt sind. Nun ist dem aber – inzwischen sogar nach gesprochenem – richterlichem Urteil eben nicht so. Die Unterhaltsverpflichtung ist gültig. – Tja. Und nun der große Aufschrei als die Rechnungen versendet wurden, wobei ja das Versenden der Rechnungen nur zeigt, dass der Staat tatsächlich die Sozialaufwendungen in Vorleistung erbracht hat und sie nun lediglich vom Bürgen zurückfordert. Die Regelung hätte ja auch so aussehen können, dass die Verwandtschaft sich bei allen Angelegenheiten direkt an den Bürgen hätten wenden müssen, aber dies sichert eben noch lange nicht das reale Auskommen des Einzelnen. Es ist eben nur eine Bürgschaft, die die Auszahlung gesichert hat.

Eine Kirchengemeinde steht also jetzt mit 100.000 Euro in der Kreide, was durchaus okay sein dürfte. Eine komplette Kirchengemeinde, bei der die gute Tat im Vordergrund steht, sollte dazu in der Lage sein, dafür die entsprechenden Spenden zu erwirtschaften. Gute Taten vollbringen und in keinerlei Weise etwas dafür zu tun, ist nämlich keine gute Tat. Leistungen werden jedoch in unserer Gesellschaft seit langem und seit den letzten Jahren immer mehr allein in Geld bemessen. Das ist natürlich ethisch betrachtet nicht begrüßenswert, aber es ist eben die derzeitig herrschende Konvention, gegen die der einzelne kaum etwas machen kann, außer sich in persönlicher Askese zu üben.

Auf der anderen Seite wird aber auch ein Kurde erwähnt, der allen Ernstes für 31 (!) Verwandte gebürgt hat! Zusammen genommen hat er nun wohl eine Rechnung von 700000 Euro erhalten. Also einen wirklich riesengroßen Betrag.

Ehrlich? – Das ist ja wohl auch kein Beinbruch, wenn nun alle Familienmitglieder tatsächlich einen regulären Aufenthalt erhalten haben. Da sind ja gerade mal 22580 Euro pro Nase! In ein paar Jahren kann ihm also jeder Verwandte die Aufwendungen ganz locker wieder zurückzahlen bei unserer formidablen wirtschaftlichen Lage. Es ist ja wohl kaum davon auszugehen, dass nur Alte und Kranke zu seinen Verwandten zählen, sondern auch die werden Kinder und Enkel haben, die noch arbeiten können. Anschließend sind alle mit Sicherheit perfekt in Deutschland integriert und hatten auch ausreichend Gelegenheit, unser gesellschaftliches System eingehend kennen zu lernen. Ich dachte, das sei das Ziel.

Wozu also die ganze Aufregung? Man wird schwerlich Menschen in Deutschland finden, die noch nie etwas unterschrieben haben, was sie nicht an irgendeinem Punkt einmal beräut hätten. Das ist einfach unsere Normalität. Es wird ja auch niemandem das BaföG erlassen, nur weil er (erstmal) keinen Job findet. Nein, es ist so, dass sobald Du einen gefunden hast, Du einfach zur Kasse gebeten wirst.

Und wenn wir schon gerade dabei sind, so hat Niedersachsen beschlossen, Flüchtlingen nun auch ohne Schulzeugnisse zum Studium zuzulassen, wenn Sie einen Vortest überdurchschnittlich gut bestehen. Das ist aus Erdwesens Sicht schon ein ziemlich gutes Entgegenkommen. Erdwesens Mutter hätte nicht mehr Rente bekommen, wenn Sie Ihren mit 13 Jahren abgeschlossenen Ausbildungsvertrag nicht hätte per Schriftstück beibringen können. Was ist mit den Ärzten, die ohne echtes Studium offenbar schon gute Arbeit geleistet haben, nur weil sie sich eben für das Artzsein interssierten und sich ganz privat reingefuchst haben, aber niemals ein Studium abgeschlossen oder gar absolviert hatten? Sollte man die dann nicht auch einen nachträglichen Test machen lassen, der ihr Tun legalisiert statt sie deswegen ohne weitere Chance zu verurteilen?

Erdwesen wird das Fiasko weiter verfolgen und findet dann vielleicht auch noch das ein oder andere unterzeichnete Schriftstück, welches es im Nachhinein gilt auszubügeln. Ob sich davon auch nur eine Person wird erweichen lassen? Oder ob 1 & 1 es jemals überhaupt auch nur vorsieht, Erdwesens DSL-Anschluss zu aktivieren??

Über Erdwesen

Erdwesen ist ein Erdwesen! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Erdwesen schreibt aber auch noch in einer Reihe von anderen Foren und es gibt auch Foren, in denen sie sich so unbeliebt gemacht hat, dass sie dort heute besser nicht mehr schreibt.
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